Umsetzung des Behindertenkonzepts Informationsanlass BKSE 21112018 Astrid Wüthrich Amtsvorsteherin ALBA Inhalt Hintergrund Vom heute ins neue System Handlungsbedarf und Ziele Exkurs Subsidiarität Leitfrage ID: 777976
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Behindertenhilfe im Kanton Bern
–Umsetzung des BehindertenkonzeptsInformationsanlass BKSE, 21.11.2018Astrid Wüthrich, Amtsvorsteherin ALBA
Slide2Inhalt
Hintergrund
Vom «heute» ins neue System – Handlungsbedarf und Ziele
Exkurs Subsidiarität - Leitfrage
Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell»)
Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und
offene
Fragen
Slide3Hintergrund
15.5.2014:
Inkrafttretung
der UNO
Behindertenrechtskonvention BRK
für die Schweiz (Ratifizierung)
Einstellungs-
und umweltbedingte Barrieren
beseitigen und autonome
Lebensführung von Menschen mit Behinderung
fördern
Nationaler Finanzausgleich 2008
Transfer der Zuständigkeit für Institutionen für Menschen mit Behinderung vom BSV zu den Kantonen
Auftrag an den Kanton, ein Finanzierungssystem einzuführen, das optimale Versorgung ermöglicht (Kostenwahrheit)
2011: Verabschiedung des Bernischen Behindertenkonzepts (GR, BR
)
Erfüllung politischer Vorstösse (
Motionen
Ryser 2007;
Bolli
2007) in Richtung
bedarfsorientierter Subjektfinanzierung
im Erwachsenenbereich
2016
: Verabschiedung Bernischen
Behindertenberichts
2016 : Start Pilot
zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell»)
Wir sprechen von der «Behindertenhilfe» als zentralem Bestandteil einer umfassenden Behindertenpolitik
Slide4Vom «heute» ins neue System –
Handlungsbedarf und Ziele
Slide5Die Finanzierung heute
Führt die Menschen ins Heim
X
Slide6Finanzierung Heute
– Handlungsbedarf
Pauschalfinanzierung von Wohnheimen (mit
und ohne
Beschäftigung),
Tagessstätten sowie Werkstattplätze
orientiert sich am «Bedarf» der Institutionen
Beträge sind historisch gewachsen und entsprechen oft nicht dem eigentlichen Bedarf der Menschen mit Behinderung (Überprüfbarkeit)
Privat Wohnen ist für Menschen mit Behinderung mit grossen Abstrichen verbunden
«Markt» (= Auswahl zwischen den Institutionen) funktioniert kaum, was die Wahlmöglichkeit der Menschen mit Behinderung einschränkt
Angebote sind «Heim» (gemäss Vorstellungen der Heimleitenden) oder «daheim» (in der Regel ohne Möglichkeiten, den Bedarf an Betreuung zu finanzieren)
Slide7Was das Behindertenkonzept will
Wir wollen den Menschen die Wahl ermöglichen
Slide8Zielsetzungen
Selbstbestimmung
und Wahlfreiheit der betroffenen Menschen sichern
Dank individuell erhobenem Betreuungsbedarf wird ein kohärentes
Finanzierungssystem
eingeführt
(
Kostenwahrheit)
Subsidiarität einfordern und Leistungen hinsichtlich Effizienz
und Wirksamkeit
optimieren
Aufsicht gemäss
Kernauftrag
ALBA gewähren
Die Neuausrichtung der Finanzierungsform in der Behindertenhilfe fördert und
bedingt gleichzeitig die unternehmerische Freiheit der Institutionen.
Die Neuausrichtung der Finanzierungsform soll Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen, entweder im Heim oder im privaten Setting Leistungen zu beziehen.
Slide9Grundzüge des neuen Finanzierungsmodells
Neuausrichtung der Behindertenhilfe
Bedarfsklärung
u
nd Leistungsgutsprache
Slide10Exkurs: Subsidiarität
– Leitfrage
Fokus: Frage nach dem Verhältnis der kantonalen Behindertenhilfe zu verschiedenen sozialen Sicherungssystemen wie IV, EL, BVG und weiteren Versicherungen sowie eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen
Die Sozialversicherungssysteme finanzieren
Betreuung
Lebenshaltung
Weiteres (Hilfsmittel, Transportkosten)
Welche
Leistungen sollen gemäss Behindertenkonzept finanziert werden?
Slide11Finanzierung der Lebenshaltungskosten (Erwerb oder entsprechender Ersatz)Eigenmittel/wirtsch. Verhältnisse der Person mit Beeinträchtigung (als Anteil Selbstzahler)UV, MV, Renten aus der 2. und 3. SäuleIV-Rente (entspricht dem eigentlichen Erwerbsersatz)
EL (ergänzend und nur dann, wenn die oberen Beträge nicht ausreichen)Finanzierung des BetreuungsbedarfsHilflosenentschädigung – relativ restriktive Ausrichtung von Beiträgen durch die IVAssistenzbeitrag – Möglichkeit für Menschen mit HE, eine/n Assistent/in einzustellenEL KK/BK – Finanzierung von Leistungen, die andere Versicherungen nicht übernehmen (teilweise Sachleistungen, teilweise Personenunterstützung)Behindertenhilfe des Kantons: Subsidiäre UnterstützungFinanzierung weiterer KostenfaktorenIV HilfsmittelTransportkosten u.a.
Subsidiarität - Finanzierungselemente
Slide12Finanzierungssystem
LebensunterhaltBetreuung
Im Heim
- AB
- HE
- EL, EL KK
Wirtschaftl
. Verhältnisse?
EL
Wirtschaftl
. Verhältnisse
IV, UV, MV
Weitere Versicherungen
Slide13Sozialversicherungssystem und ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten
Lebenshaltungskosten (* Finanzierungs-elemente des Heimtarifs)BehinderungsbedingterUnterstützungsbedarfBehin-derten-hilfe
AB
HE
IV-Rente*
EL*
Einkommen, Vermögen, Versicherungen*
_Kanton (Behindertenhilfe)
_Invaliden-versicherung
_EL Kanton/Bund
_Vers. Person
EL KK
Priv. Vers.*
Einkommen? Versicherungs-leistungen?
Vermögen?
Slide14Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell»)
Slide15Prozess von der Anmeldung bis zur Auszahlung
*Stefan C. ist 44 Jahre alt, wohnt in Biel und ist vom Hals abwärts gelähmt. AnmeldungBedarfsabklärungLeistungsgutsprache
Auswahl Leistungserbringer
Abrechnung der erbrachten Leistungen
Prüfung der Abrechnung und Auszahlung
Slide16Pilotprojekt – Zweck und Erfahrungen
Erkenntnisse und Daten zum neuen System sammeln und damit Anpassungen sowie Korrekturen vor der flächendeckenden Umsetzung ermöglichen
Pilotprojekt
läuft seit 2016 und umfasst aktuell rund 600
erwachsene Menschen
mit einer Behinderung (in 19 Institutionen und 45 Privatwohnende).
Pilotinstitutionen zeigen viel Engagement und nehmen zusätzlichen Aufwand an, um sich auf die flächendeckende Umsetzung der Neuausrichtung strategisch und strukturell vorzubereiten
Von den Privatwohnenden und Angehörigen erfolgte bisher ein überwiegend positives Echo
Institutionen,
Sozialdienste und andere Behörden, Betroffene und
auch Beratungsstellen melden z.T. hohe Zusatzaufwände
Slide17Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen
Regelungen
im Pilot (aktuelle Situation)
Angehörige
oder
Assistenzpersonen (analog AB IV)
können angestellt
und durch
Lohnzahlungen abgegolten
werden.
Im Falle einer Beistandschaft
ist es möglich, dass die
gesetzliche Vertretung im Namen der Person mit Behinderung die Anstellung
vornimmt.
G
esetzliche Vertreterinnen und Vertreter können ihrerseits Assistenzleistungen im
Bereich der Betreuungsleistung
verrechnen. Ausgenommen ist die Verrechnung administrativer Aufwände (werden bereits
im Rahmen der gesetzlichen Vertretung
abgegolten).
Anstellungsverträge zwischen gesetzlicher Vertretung und Person mit Behinderung sind von
der zuständigen
KESB genehmigen
zu
lassen. KESB unterzeichnet Arbeitsvertrag im
Namen der Person mit
Behinderung.
Slide18Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen zur Prüfung
Offene Fragen zur Prüfung der aktuellen Situation
Arbeitgeberschaft
(gilt als allgemeine Frage auch ausserhalb einer Beistandschaft)
Wie können Herausforderungen und Risiken für die betroffenen Personen (AHV-Pflicht, Versicherung etc.). abgeschwächt und wo möglich ganz beseitigt werden?
Gibt es alternative Lösungsansätze wie bspw. eine zentrale Stelle, welche als Dienstleister auftritt und Personen
vermittelt?
Aufwände
Wie sind die Zuständigkeiten von Sozialdiensten, KESB klar zu definieren?
Wie hoch sind allfällige zusätzliche administrative Aufwände und wie können diese abgebaut werden? Wie können diese Aufwände entgolten werden?
Wissen
Welche Informationen/Wissen braucht es und wie kann es am effizientesten vermittelt werden?
Slide19Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit