neue Mitarbeitende TVL DiVO Allgemeine Arbeitsbedingungen Dienst treu und gewissenhaft leisten 12 Abs 1 DiVO Die Definition hierzu ergibt sich aus der Arbeitsrechtsregelung über die Berufliche Mitarbeit RS 840 ID: 830251
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Einführungsseminar für neue Mitarbeitende
Slide2TVL / DiVOAllgemeine Arbeitsbedingungen
Dienst treu und gewissenhaft leisten (§ 12 Abs. 1
DiVO
)
Die Definition hierzu ergibt sich aus der Arbeitsrechtsregelung über die Berufliche Mitarbeit (RS 840)
Verschwiegenheitspflicht (§ 3 Abs. 2 TVL)
Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Dienstgebers (§ 3 Abs. 3 TVL)
Nebentätigkeit (wie Kirchenbeamte, § 12 Abs. 2
DiVO
)
Akteneinsicht (§ 12 Abs. 4
DiVO
i.V.m
. § 3 Abs. 6 TVL)
Slide3Sonderregelungen für Lehrkräfte§ 44 TVL, Anlage 5 DiVOArbeitszeit
Bekanntmachungen des Kultusministeriums
Urlaub und Arbeitsbefreiung Lehrerdienstordnung
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
mit Ende des Schulhalbjahres (31.1. bzw. 31.8.)
Vereinbarung LDO im Dienstvertrag
Slide4Zuständigkeiten des SchulträgersAnstellungsentscheidung (Umfang, Befristung)Beteiligung der örtlichen Mitarbeitervertretung
Meldung aller Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (Einsatz, Entfristung, Mehrarbeit, Beendigung)
Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Schwangerschaftsbescheinigungen und Unfallmeldungen an die ESSBAY
Slide5Zuständigkeiten der ESSBAYAnfordern aller erforderlichen Unterlagen von den MitarbeitendenErstellung der Dienst-/ Änderungsverträge
Beantragung der Unterrichtsgenehmigungen (KM/Reg)
Verleihung der Berufsbezeichnungen
Überwachung und Vollzug von Beförderungen oder Höhergruppierungen
Gehaltsberechnung und Auszahlung
Fragen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts
Meldungen bzgl. Sozial-/Beihilfeversicherung / EZVK
Erstellung aller Bescheinigungen
Slide6Eingruppierungsgrundlagen§ 4 DiVO verweist TVL und damit auf §§ 12, 13 TVL Entgeltordnung
z.B. Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
Teil II / 20 Sozial- und Erziehungsdienst
Eingruppierung nach der TV
EntgO
-L seit 01.09.2015
Slide7Sonderzuwendung Jubiläumszuwendung
(§ 27
DiVO
i.V.m
. § 20 TVL)
E 1 bis E 8 80 v. H.
E 9 bis E 11 70 v. H.
E 12 bis E 13 60 v. H.
E 14 bis E 15 50 v. H.
Bemessungsgrundlage ist das
monatliche Entgelt der Monate
Juli, August und September
Auszahlung im November
(§ 23 Abs. 2 TVL)
nach 25 Jahren 350 €
nach 40 Jahren 500 €
Beschäftigungszeit
keine Kürzung nach Teilzeit
Slide8GehaltsabrechnungGehaltsmitteilung (Muster siehe Anlage) nur, wenn Änderungen im Auszahlungsbetrag erfolgen
Abrechnungstermin 1. des Monats (Vorlauf für Meldungen)
Zahlungstermin: 15. des Monats
Kindergeld:
Familienkasse (Agentur für Arbeit)
Slide9Slide10Slide11Slide12SozialleistungenKrankenbezüge (§ 22 TVL) Lohnfortzahlung 6 Wochen, anschließend Krankengeldzuschuss zum ges. (Brutto-)Krankengeld (nach 1 Jahr Beschäftigung)
Vermögenswirksame Leistungen (§ 23 Abs. 1 TVL)
Arbeitgeber-Zuschuss 6,65 € bei Vollbeschäftigung
T
eilzeit: entsprechend Beschäftigungsumfang
Altersvorsorge (§ 25 TVL, § 32
DiVO
)
Arbeitgeber: EZVK Darmstadt 4,8 % der Bruttovergütung, Steuer- und SV-frei in Hauptbeschäftigung (
Steuerkl
. I-V)
Arbeitnehmer: freiwillige Altersvorsorge
Entgeltumwandlung nur bei EZVK oder Familienfürsorge über ESS (Arbeitgeber = Versicherungsnehmer)
Riester (EZVK oder privater Anbieter)
Slide13SozialleistungenBeihilfe (§ 28 DiVO)sog. Restkostenbeihilfe, Beitrag trägt AG: Zuschuss zu Heilpraktikerrechnung/Zahnersatz
innerhalb von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn Möglichkeit
der priv. Zusatzversicherung (ohne Gesundheitsprüfung)
Unfallversicherung
VerwaltungsBG
München
Slide14Anzeigepflichtenauf dem Dienstweg (über Schulleitung und Trägerverwaltung an die Evangelische Schulstiftung) Krankmeldung (§ 5 Abs. 1 EFZG)
unverzüglich; AU-Bescheinigung am dritten Tag
Ende der AU am Ferienbeginn
Mitteilung der Dienstfähigkeit am
1. Tag der Ferien Dienstgeber behält sich die Überprüfung vor
Schwerbehinderung
mind. 50
GdB
oder Gleichgestellte
bei Lehrkräften: Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit
andere: Zusatzurlaub
Änderung von Familienstand, Adresse, Bankverbindung, Konfession, Krankenkasse, Weiterbildung oder weitere Ausbildung usw.
Nebentätigkeiten sind vor Aufnahme anzuzeigen und genehmigen zu lassen
Dienstunfälle und sonstige Unfälle mit Fremdverschulden bitten wir auf dem dafür vorgesehenen Formular der BG zu melden
Slide15Mutterschutz / ElternzeitMutterschutzSchwangerschaftsbescheinigung rechtzeitig vorlegenKosten werden vom Arbeitgeber ersetzt
Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
Erzieherinnen: keine Nachtschicht für Schwangere
Elternzeit
7 Wochen vor Beginn zu beantragen
(mit Geburtsurkunde)
3 Jahre / 2 Jahre davon auf Antrag übertragbar zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes
vorzeitige Beendigung oder Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
Teilzeit während der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (bis zu 75% der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten)
Slide16Teilzeit (§ 11 TVL)wenn dringende dienstliche oder betriebliche Gründe nicht entgegenstehen Soll-VorschriftBetreuung eines Kindes unter 18 JahrenBetreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen (ärztliches Gutachten)
aus anderen Gründen
Kann-Vorschrift
Antrag mit Formblatt, schriftlich auf dem Dienstweg
auf bis zu 5 Jahre zu befristen
Verlängerung 6 Monate vor Ende beantragen
wissenschaftlicher/nichtwissenschaftlicher Unterricht bei Teilzeit wird konkret gerechnet
Slide17Sonderurlaub (§ 35 DiVO)wenn dringende dienstliche oder betriebliche Gründe nicht entgegenstehen
Soll-Vorschrift
Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren
Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen (ärztliches Gutachten)
aus anderen Gründen
Kann-Vorschrift
3 Monate vor Inanspruchnahme beantragen
kein Entgelt; Krankenversicherung klären
Sonderurlaub gilt nicht als Beschäftigungszeit
Unterbrechung länger als 3 Jahre
i.d.R
niedrigere Entgeltstufe
Slide18BeurteilungGrundlagenVerordnung über die Beurteilung der Kirchenbeamten/-innen(§ 3 Abs. 1 KBV verweist auf staatliches Recht)Richtlinien für die Beurteilung der Lehrer an kirchlichen Schulen
Zuständigkeit
Vorsitzender des vertretungsberechtigten Organs des Trägers
Erstellung durch die Schulleitung
Wirksamkeit
Bestätigen durch die Beurteilungskommission
Slide19Beendigung des DienstverhältnissesEnde befristeter Vertrag (§ 30 TVL, § 37 DiVO)3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden
Kündigung (an Stelle von § 34 TVL gilt § 39
DiVO
)
Abhängig von Beschäftigungszeit (Zeiten beim selben Arbeitgeber)
Lehrer und Erzieher: zum Ende des Schulhalbjahres
Achtung: 31.1. bzw. 31.8. (§ 43
DiVO
)
Auflösungsvertrag (§ 33 Abs. 1 Buchst. b TVL)
Erreichen der Altersgrenze
EU-Rente (§ 33 Abs. 2 TVL)
Slide20Den Text des Tarifvertrags der Länder und der Kirchlichen Dienstvertragsordnung können Sie im Internet nachlesen:TV-L: www.tdl.bayern.deDiVO: www.ark-bayern.deDas Personal-Team der Evangelischen Schulstiftung steht Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Die heutige Präsentation finden Sie auf der Homepage der Evangelischen Schulstiftung unter dem Punkt „Anstellungsbedingungen“ (Jobs & Konditionen).
Slide21Geschäftsführung Personal und GehaltAlexandra Tengel-Schlichtinga.tengel-schlichting@essbay.de
Tel. 0911/24411-26
Personalreferentinnen
Antje Bauer
a.bauer@essbay.de
Tel. 0911/24411-33
Rebecca Beigel
r.beigel@essbay.de
Tel. 0911/24411-29
Kerstin Senft
k.senft@essbay.de
Tel. 0911/24411-30
Slide22Gehaltsabrechnung
Nicola Schmitt
n.schmitt@essbay.de
Tel. 0911/24411-23
und
ZGASt
-Leitung
Gertrud Liebold
g.liebold@essbay.de
Tel. 0911/24411-25
Kerstin Senft
k.senft@essbay.de
Tel. 0911/24411-30
und Personalsachbearbeitung
Slide23SekretariatUrsula Dietmar
u.dietmar@essbay.de
Tel. 0911/24411-21
Martina Haintaler
m.haintaler@essbay.de
Tel. 0911/24411-27