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Behindertenhilfe im Kanton Bern Behindertenhilfe im Kanton Bern

Behindertenhilfe im Kanton Bern - PowerPoint Presentation

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Behindertenhilfe im Kanton Bern - PPT Presentation

Umsetzung des Behindertenkonzepts Informationsanlass BKSE 21112018 Astrid Wüthrich Amtsvorsteherin ALBA Inhalt Hintergrund Vom heute ins neue System Handlungsbedarf und Ziele Exkurs Subsidiarität Leitfrage ID: 777976

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Presentation Transcript

Slide1

Behindertenhilfe im Kanton Bern

–Umsetzung des BehindertenkonzeptsInformationsanlass BKSE, 21.11.2018Astrid Wüthrich, Amtsvorsteherin ALBA

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Inhalt

Hintergrund

Vom «heute» ins neue System – Handlungsbedarf und Ziele

Exkurs Subsidiarität - Leitfrage

Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell»)

Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und

offene

Fragen

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Hintergrund

15.5.2014:

Inkrafttretung

der UNO

Behindertenrechtskonvention BRK

für die Schweiz (Ratifizierung)

Einstellungs-

und umweltbedingte Barrieren

beseitigen und autonome

Lebensführung von Menschen mit Behinderung

fördern

Nationaler Finanzausgleich 2008

Transfer der Zuständigkeit für Institutionen für Menschen mit Behinderung vom BSV zu den Kantonen

Auftrag an den Kanton, ein Finanzierungssystem einzuführen, das optimale Versorgung ermöglicht (Kostenwahrheit)

2011: Verabschiedung des Bernischen Behindertenkonzepts (GR, BR

)

Erfüllung politischer Vorstösse (

Motionen

Ryser 2007;

Bolli

2007) in Richtung

bedarfsorientierter Subjektfinanzierung

im Erwachsenenbereich

2016

: Verabschiedung Bernischen

Behindertenberichts

2016 : Start Pilot

zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell»)

Wir sprechen von der «Behindertenhilfe» als zentralem Bestandteil einer umfassenden Behindertenpolitik

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Vom «heute» ins neue System –

Handlungsbedarf und Ziele

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Die Finanzierung heute

Führt die Menschen ins Heim

X

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Finanzierung Heute

– Handlungsbedarf

Pauschalfinanzierung von Wohnheimen (mit

und ohne

Beschäftigung),

Tagessstätten sowie Werkstattplätze

orientiert sich am «Bedarf» der Institutionen

Beträge sind historisch gewachsen und entsprechen oft nicht dem eigentlichen Bedarf der Menschen mit Behinderung (Überprüfbarkeit)

Privat Wohnen ist für Menschen mit Behinderung mit grossen Abstrichen verbunden

«Markt» (= Auswahl zwischen den Institutionen) funktioniert kaum, was die Wahlmöglichkeit der Menschen mit Behinderung einschränkt

Angebote sind «Heim» (gemäss Vorstellungen der Heimleitenden) oder «daheim» (in der Regel ohne Möglichkeiten, den Bedarf an Betreuung zu finanzieren)

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Was das Behindertenkonzept will

Wir wollen den Menschen die Wahl ermöglichen

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Zielsetzungen

Selbstbestimmung

und Wahlfreiheit der betroffenen Menschen sichern

Dank individuell erhobenem Betreuungsbedarf wird ein kohärentes

Finanzierungssystem

eingeführt

(

Kostenwahrheit)

Subsidiarität einfordern und Leistungen hinsichtlich Effizienz

und Wirksamkeit

optimieren

Aufsicht gemäss

Kernauftrag

ALBA gewähren

Die Neuausrichtung der Finanzierungsform in der Behindertenhilfe fördert und

bedingt gleichzeitig die unternehmerische Freiheit der Institutionen.

Die Neuausrichtung der Finanzierungsform soll Menschen mit Beeinträchtigung ermöglichen, entweder im Heim oder im privaten Setting Leistungen zu beziehen.

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Grundzüge des neuen Finanzierungsmodells

Neuausrichtung der Behindertenhilfe

Bedarfsklärung

u

nd Leistungsgutsprache

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Exkurs: Subsidiarität

– Leitfrage

Fokus: Frage nach dem Verhältnis der kantonalen Behindertenhilfe zu verschiedenen sozialen Sicherungssystemen wie IV, EL, BVG und weiteren Versicherungen sowie eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen

Die Sozialversicherungssysteme finanzieren

Betreuung

Lebenshaltung

Weiteres (Hilfsmittel, Transportkosten)

Welche

Leistungen sollen gemäss Behindertenkonzept finanziert werden?

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Finanzierung der Lebenshaltungskosten (Erwerb oder entsprechender Ersatz)Eigenmittel/wirtsch. Verhältnisse der Person mit Beeinträchtigung (als Anteil Selbstzahler)UV, MV, Renten aus der 2. und 3. SäuleIV-Rente (entspricht dem eigentlichen Erwerbsersatz)

EL (ergänzend und nur dann, wenn die oberen Beträge nicht ausreichen)Finanzierung des BetreuungsbedarfsHilflosenentschädigung – relativ restriktive Ausrichtung von Beiträgen durch die IVAssistenzbeitrag – Möglichkeit für Menschen mit HE, eine/n Assistent/in einzustellenEL KK/BK – Finanzierung von Leistungen, die andere Versicherungen nicht übernehmen (teilweise Sachleistungen, teilweise Personenunterstützung)Behindertenhilfe des Kantons: Subsidiäre UnterstützungFinanzierung weiterer KostenfaktorenIV HilfsmittelTransportkosten u.a.

Subsidiarität - Finanzierungselemente

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Finanzierungssystem

LebensunterhaltBetreuung

Im Heim

- AB

- HE

- EL, EL KK

Wirtschaftl

. Verhältnisse?

EL

Wirtschaftl

. Verhältnisse

IV, UV, MV

Weitere Versicherungen

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Sozialversicherungssystem und ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten

Lebenshaltungskosten (* Finanzierungs-elemente des Heimtarifs)BehinderungsbedingterUnterstützungsbedarfBehin-derten-hilfe

AB

HE

IV-Rente*

EL*

Einkommen, Vermögen, Versicherungen*

_Kanton (Behindertenhilfe)

_Invaliden-versicherung

_EL Kanton/Bund

_Vers. Person

EL KK

Priv. Vers.*

Einkommen? Versicherungs-leistungen?

Vermögen?

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Pilot zur Umsetzung des Behindertenkonzepts («Berner Modell»)

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Prozess von der Anmeldung bis zur Auszahlung

*Stefan C. ist 44 Jahre alt, wohnt in Biel und ist vom Hals abwärts gelähmt. AnmeldungBedarfsabklärungLeistungsgutsprache

Auswahl Leistungserbringer

Abrechnung der erbrachten Leistungen

Prüfung der Abrechnung und Auszahlung

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Pilotprojekt – Zweck und Erfahrungen

Erkenntnisse und Daten zum neuen System sammeln und damit Anpassungen sowie Korrekturen vor der flächendeckenden Umsetzung ermöglichen

Pilotprojekt

läuft seit 2016 und umfasst aktuell rund 600

erwachsene Menschen

mit einer Behinderung (in 19 Institutionen und 45 Privatwohnende).

Pilotinstitutionen zeigen viel Engagement und nehmen zusätzlichen Aufwand an, um sich auf die flächendeckende Umsetzung der Neuausrichtung strategisch und strukturell vorzubereiten

Von den Privatwohnenden und Angehörigen erfolgte bisher ein überwiegend positives Echo

Institutionen,

Sozialdienste und andere Behörden, Betroffene und

auch Beratungsstellen melden z.T. hohe Zusatzaufwände

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Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen

Regelungen

im Pilot (aktuelle Situation)

Angehörige

oder

Assistenzpersonen (analog AB IV)

können angestellt

und durch

Lohnzahlungen abgegolten

werden.

Im Falle einer Beistandschaft

ist es möglich, dass die

gesetzliche Vertretung im Namen der Person mit Behinderung die Anstellung

vornimmt.

G

esetzliche Vertreterinnen und Vertreter können ihrerseits Assistenzleistungen im

Bereich der Betreuungsleistung

verrechnen. Ausgenommen ist die Verrechnung administrativer Aufwände (werden bereits

im Rahmen der gesetzlichen Vertretung

abgegolten).

Anstellungsverträge zwischen gesetzlicher Vertretung und Person mit Behinderung sind von

der zuständigen

KESB genehmigen

zu

lassen. KESB unterzeichnet Arbeitsvertrag im

Namen der Person mit

Behinderung.

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Pilotprojekt – Beistandschaft: Regelungen und offene Fragen zur Prüfung

Offene Fragen zur Prüfung der aktuellen Situation

Arbeitgeberschaft

(gilt als allgemeine Frage auch ausserhalb einer Beistandschaft)

Wie können Herausforderungen und Risiken für die betroffenen Personen (AHV-Pflicht, Versicherung etc.). abgeschwächt und wo möglich ganz beseitigt werden?

Gibt es alternative Lösungsansätze wie bspw. eine zentrale Stelle, welche als Dienstleister auftritt und Personen

vermittelt?

Aufwände

Wie sind die Zuständigkeiten von Sozialdiensten, KESB klar zu definieren?

Wie hoch sind allfällige zusätzliche administrative Aufwände und wie können diese abgebaut werden? Wie können diese Aufwände entgolten werden?

Wissen

Welche Informationen/Wissen braucht es und wie kann es am effizientesten vermittelt werden?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit